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Glossar



Amortisation
Amortisation ist die planmäßige Tilgung einer Schuld. Ziel ist es, dass der Leasing-Geber aus laufenden Leasing-Verträgen, die Amortisation sämtlicher Investitionskosten erreicht wird.

Anschluss-Leasingvertrag
Ein Anschluss-Leasingvertrag wird abgeschlossen, wenn der Leasing-Nehmer am Ende des ursprünglichen Leasingvertrages das Investitionsobjekt weiterhin nutzen oder leasen möchte. Die Anschlussraten sind hierbei deutlich niedriger, als bei dem ausgehenden Vertrag vereinbart. 

Bonität
Mit der Bonität wird die Kredit- oder Leasingwürdigkeit angegeben. Dies soll gewährleisten, dass die Leasing-Zahlungen über die gesamte Laufzeit des Vertrages erbracht werden können. 

Bankauskunft 
Bankauskünfte sind ein wichtiges Element der Bonitätsprüfung. Hierfür wird eine Bankauskunft bei der Hausbank des zukünftigen Leasingnehmers angefragt. Ist ein Leasingnehmer nicht im Handelsregister eingetragen, so muss er der Leasing-Gesellschaft eine Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft unterzeichnen. 

Direkt-Leasing
Unter Direkt-Leasing versteht man die direkte Akquise und Betreuung durch die Leasing-Gesellschaften. Dieses geschieht unabhängig von den Herstellern und der Art des Leasinggutes.

Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft
Um eine Bankauskunft über nicht im Handelsregister eingetragene Leasingnehmer zu erhalten, ist es erforderlich, dass diese ein Formular unterzeichnen, welches die Leasinggeber dazu ermächtigt die Bankauskunft einzuholen.

Finanzierungsleasing
Der Finanzierungs-Leasingvertrag ist für den Leasingnehmer nicht kündbar. Der Leasingnehmer bleibt zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet. Gerät der Leasingnehmer mit der Zahlung der Leasingraten in Verzug, so kann der Leasinggeber, sofern keine entgegenstehende vertragliche Regelung besteht, den Vertrag kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggutes. Sollten bei Ende des Vertrages Mängel auftreten oder gar ein Verlust des Objektes bestehen, so ist der Leasingnehmer verpflichtet für den etwaigen Schaden aufzukommen. 

Grundlaufzeit von Leasingveträgen
Die Grundlaufzeit ist im Rahmen der steuerlichen Leasing-Erlasse von großer Bedeutung. Ein Leasing-Vertrag der zu einer Bilanzierung des Leasing-Gutes beim Leasing-Geber führen soll muss mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit betragen. 

Investitionsrisiko
Während der Laufzeit eines Leasing-Vertrages liegt des Risiko beim Leasingnehmer. Nach Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages, geht das Risiko auf den Leasinggeber über. 

Kaufoption
Bei Vollamortisationsverträgen kann eine Kaufoption vereinbart werden. Sie gibt dem Leasing-Nehmer das Recht, den Leasing-Gegenstand nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu kaufen. Kaufpreis ist dabei der Restbuchwert oder der geringere gemeine Wert (Zeitwert). Der Zeitwert kann erst dann ermittelt werden, wenn der Leasing-Gegenstand tatsächlich zum Verkauf ansteht. 

Laufzeit
Die Laufzeit eines Leasingvertrags kann je nach Objekt variieren. Im  Normalfall richtet sich die Dauer nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. 

Leasingsonderzahlung
Zu Beginn des Leasingvertrages kann eine Einmalzahlung vereinbart werden, die als Sonderzahlung gilt und so die Höhe der folgenden Leasingraten reduziert. Eine Sonderzahlung ist sinnvoll, wenn der Wertverlauf des Objekts unsicher ist oder andere Risiken gering gehalten werden sollen. 

Leasing-Vertrag
Der Leasingvertrag wird zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. In dem Vertrag werden sämtliche Modalitäten, wie Leasingrate, Vertragsdauer und Zahlungsweise, geregelt. 

Mängel
Bei Abnahme des Leasingobjekts muss es der Leasingnehmer auf etwaige Mängel Überprüfung und diese ggf. unverzüglich mitteilen (Mängelrüge erteilen). Der Lieferant muss diese Mängel beseitigen und die daraus entstandenen Kosten tragen. 

Mietfaktor
Der Begriff Mietfaktor meint die Leasingrate in Prozent im Verhältnis zum Anschaffungs- oder Herstellungswert des Leasingobjekts. 

Mietkauf
Beim Mietkauf ist der Mietkäufer von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer, wobei der Leasinggeber bis zum Erhalt der letzten Rate Eigentumsvorbehalt besitzt. Mit Eingang der letzten Rate, geht auch das juristische Besitzeigentum auf den Mietkäufer über. Im Vergleich zum Leasing, kann die Laufzeit des Mietkaufs 100% der gewöhnlichen Betriebsdauer ausmachen. 

Mobilienleasing
Das Mobilienleasing befasst sich mit mobilen Gütern, wie Büroausstattungen, Fahrzeugen etc.

Optionen
Dem Leasingnehmer wird zu Beginn des Vertrags eine Option eingeräumt des Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit zu übernehmen oder auch die Leasinglaufzeit zu verlängern. 

Rating
Bei der Errechnung des Ratings werden die Bonität und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ermittelt, die in Kennziffern ausgedrückt werden. Das Rating wirkt sich auf die Konditionen des Leasinggeschäfts aus. 

Refinanzierung
Das Leasingobjekt wird in der Anschaffung durch die Leasinggesellschaft finanziert, was Refinanzierung genannt wird. 

Restwert
Der Restwert ist ein Betrag, auf den über den gesamten Leasingzeitraum keine Rate gezahlt wird. Eine Restwertzahlung ist eine Option beim Abschluss eines Teilamortisationsvertrags.

Teilamortisationsvertrag
im Mobilienleasing
Beim TA-Vertrag handelt es sich um ein Leasingmodell, wo nur auf Teile des Anschaffungswertes Leasingwagen gezahlt werden. Der verbleibende Betrag wird durch eine Restwertzahlung ausgeglichen. Vorteile des TA-Vertrags sind geringere Leasingraten, im Vergleich zu einem Vollamortisationsvertrag.

Vollarmortisationsvertrag
im Mobilienleasing
Bei einem VA-Vertrag werden die Anschaffungskosten weitestgehend abgedeckt. Mit einem derartigen Vertragsmodell kann eine Kaufoption oder eine Verlängerungsoption verknüpft werden.


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